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Allgemeines

Personal

Personal in MAK337,63
Auszubildende55
Teilzeitquote (ohne Anwärter)44,3 %

Stand 01.01.2024

Sachliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Würzburg ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer
  • der Körperschaftsteuer
  • der Lohnsteuer
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Schweinfurt.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Würzburg und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Örtliche Zuständigkeit

Der Amtsbezirk des Finanzamts Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt umfasst die Städte und die Landkreise Würzburg und Ochsenfurt mit zusammen ca. 280.000 Einwohnern. Folgende Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gehören dazu:

VerwaltungsgemeinschaftMitgliedsgemeinschaften/Ortsteile
BergtheimBergtheim (Opferbaum, Dipach), Oberpleichfeld
EstenfeldEisenheim (Obereisenheim, Untereisenheim), Estenfeld (Mühlhausen), Prosselsheim (Püssenheim)
HelmstadtHelmstadt (Holzkirchhausen), Holzkirchen (Wüstenzell), Remlingen, Uettingen
HettstadtGreußenheim, Hettstadt
KirchheimGeroldshausen, (Moos), Kirchheim (Gaubüttelbrunn)
Kistltertheim (Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach), Kist
MargetshöchheimErlabrunn, Margetshöchheim

GemeindeOrtsteile
Aub (Stadt)Baldersheim, Burgerroth
BieberehrenBuch, Klingen
BütthardGaurettersheim, Gützingen, Höttingen, Oesfeld, Tiefenthal
Eibelstadt (Stadt) 
Eisingen 
Frickenhausen 
GaukönigshofenAcholshausen, Eichelsee, Rittershausen, Wolkshausen
Gelchsheim MarktOellingen, Osthausen
GerbrunnGiebelstadt Allersheim, Eßfeld, Euerhausen, Herchsheim, Ingolstdt, Sulzdorf
Güntersleben 
HausenErbshausen, Rieden
Höchberg 
Kleinrinderfeld 
Kürnach 
LeinachOberleinach, Unterleinach
NeubrunnBöttigheim
Ochsenfurt (Stadt)Darstadt, Erlach, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt, Kleinochsenfurt, Tückelhausen, Zeubelried
RandersackerLindelbach
ReichenbergAlbertshausen, Fuchsstadt, Lindflur, Uengershausen
RiedenheimStalldorf
RimparGramschatz, Maidbronn
Röttingen (Stadt)Aufstetten, Strüth
Rottendorf 
Sommerhausen (Markt) 
SonderhofenBolzhausen, Sächsenheim
Tauberrettersheim 
Theilheim 
Thüngersheim 
UnterpleichfeldBurggrumbach, Hilpertshausen, Rupprechtshausen
VeitshöchheimGadheim
Waldbrunn 
WaldbüttelbrunnRoßbrunn, Mädelhofen
Winterhausen (Markt) 
WürzburgLengfeld, Oberdürrbach, Rottenbauer, Unterdürrbach, Versbach
Zell am Main 

Erweiterte örtliche Zuständigkeit

Für die nachstehenden Angelegenheiten erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Würzburg auch auf die Amtsbezirke weiterer Finanzämter.

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachen:

Festsetzung und Erhebung der Körperschaftsteuer (ohne Lohnsteuer), Umsatzsteuer-Prüfung Lohnsteuer-Prüfung von Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern, sowie Betriebsprüfung:

Stammamt und Außenstelle

Das Finanzamt Würzburg als sog. Stammamt und die Außenstelle Ochsenfurt verfügen über einen gemeinsamen Amtsbezirk. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den beiden Dienststellen richtet sich daher nicht nach regionalen Gesichtspunkten sondern nach anderen Kriterien.

So ist etwa die Zuständigkeit der Veranlagungsstellen beider Dienststellen alphabetisch nach den Namen der Steuerpflichtigen bzw. nach Steuernummernbereichen aufgeteilt. Dabei befinden sich in der Außenstelle die Arbeitnehmerstellen für die Buchstaben S bis Z, die Allgemeinen Veranlagungsstellen für die Buchstaben Schulze bis Z, sowie die zugehörige Rechtsbehelfsstelle.

Die Außenstelle beherbergt auch die Bewertungsstelle für die Gemeinden des südlichen Landkreises. Sie ist für die Einheitsbewertung und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge zuständig.

Die Servicezentren in Würzburg und Ochsenfurt können unabhängig von der Zuständigkeit der einen oder anderen Dienststelle aufgesucht werden.