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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig ist das Finanzamt Schweinfurt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Schweinfurt

SteuernummernTelefon 09721 2911 + Nebenstelle
249/820/00000 - 249/822/99999 4051
249/821/00000 - 249/821/99999 4060
249/824/00000 - 249/829/99999 4041
249/830/00000 - 249/832/99999 4060
249/833/00000 - 249/842/99999 4040
249/843/00000 - 249/845/99999 4060
249/847/00000 - 249/849/99999 4050
249/850/00000 - 249/852/99999 4060
249/856/00000 - 249/862/99999 4061
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar