Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig ist das Finanzamt Schweinfurt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Schweinfurt
Steuernummern | Telefon 09721 2911 + Nebenstelle |
---|---|
249/820/00000 - 249/822/99999 | 4051 |
249/821/00000 - 249/821/99999 | 4060 |
249/824/00000 - 249/829/99999 | 4041 |
249/830/00000 - 249/832/99999 | 4060 |
249/833/00000 - 249/842/99999 | 4040 |
249/843/00000 - 249/845/99999 | 4060 |
249/847/00000 - 249/849/99999 | 4050 |
249/850/00000 - 249/852/99999 | 4060 |
249/856/00000 - 249/862/99999 | 4061 |