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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Zuständig ist das Finanzamt Schweinfurt.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Schweinfurt

AufgabenbereichAnsprechpersonHinweisTelefon 09721 2911 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Bereich Haßberge0971 8021-445
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Bereich Schweinfurt und KitzingenFrau Schmalbruch, Herr Schemmel5614, 5615
Vermessungsbeamter5614
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar