Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Würzburg ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Neustadt, Kitzingen, Lohr am Main, Obernburg und Schweinfurt.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 0931 387 + Nebenstelle |
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Bereitschaftsdienst der Steuerfahndung | 8310 |
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:
Montag - Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 14:00 Uhr |