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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Würzburg ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Neustadt, Kitzingen, Lohr am Main, Obernburg und Schweinfurt.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0931 387 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst der Steuerfahndung8310
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:

Montag - Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 14:00 Uhr